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RG, 30.03.1939 - IV 263/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Nachweis der offenbaren Unmöglichkeit nach § 1591 BGB. unter Umständen allein durch erbbiologisches Gutachten geführt werden, und zwar auch dann, wenn das Gutachten den Umstand, daß zwischen der Mutter des Kindes und einem als Erzeuger in Betracht kommenden Manne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 160, 61
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63
Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62
Rechtsmittel
Es ist anerkannten Rechts, daß auch eine solche Begutachtung für sich allein ausreichen kann, eine derartige Feststellung zu rechtfertigen (RGZ 160, 61, 63; BGHZ 7, 116, 118 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52] und NJW 1954, 83 f). - BGH, 05.02.1964 - IV ZR 56/63
Rechtsmittel
Es läßt sich jedoch nicht schlechthin ausschließen, daß der Tatrichter auch in solchen Fällen auf Grund eines erbbiologischen Gutachtens zu der Überzeugung gelangen kann, daß ein bestimmter Mann der Erzeuger sei oder als Erzeuger auszuschließen sei (vgl. RGZ 160, 61, 63; BGHZ 7, 116, 118 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]; NJW 1954, 83 f; OLG Karlsruhe, Amtsvormund XXXI, 179; OLG Hamm, NJW 62, 679; Landgericht Stuttgart; Amtsvormund XXIX, 251; ferner Urteil des Senats LM Nr. 14 zu § 286 B ZPO = DRiZ 1961, 258, sowie Urteil vom 13. November 1963 - IV ZR 65/63 -, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).